Stationäre Einweisung im Rahmen der Behandlung

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PForum
Beiträge: 2
Registriert: So 3. Nov 2024, 20:07

Stationäre Einweisung im Rahmen der Behandlung

Beitrag von PForum »

Hallo zusammen,

leider muss ich mich wegen einer trauriger Sache hier noch einmal melden. Mein Freund hat leider dicht gemacht und vertraut seinem Therapeuten nicht mehr. Ich weiß nicht, was die Ursache ist oder wie es dazukommen konnte, aber gestern Abend hat er mir offenbart, dass er die Behandlung abbrechen möchte.

Er hat mit seinen Problemen definitiv immer noch zu kämpfen, wenn auch es in letzter Zeit ein wenig besser wurde. Dennoch: er möchte dort nicht mehr hin und fühlt sich in diesem Raum nicht mehr wohl. Er befürchtet, dass es fortan nicht mehr besser wird und alsbald die stationäre Behandlung das letzte Mittel ist. Die Angst, sein Therapeut könnte ihn einweisen, macht ihm zu schaffen. Eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung besteht nicht.

Nun zu meiner Frage: unabhängig, ob für ihn stationäre oder ambulante Behandlung richtig bzw. notwendig ist, kann ihn der Therapeut tatsächlich einweisen? Ich dachte immer, dass dafür ein Selbst- und/oder Fremdgefährdung notwendig ist?

Daran direkt anknüpfend: wenn er die Therapie abbrechen sollte, kann der Therapeut danach noch irgendetwas veranlassen oder müsste eine stationäre Einweisung in der Behandlungszeit erfolgen? Also z.B. wenn er es nächste Woche abbrechen sollte, kann der Therapeut ihn im nächsten Monat noch einweisen lassen?

Danke.
Roba Š.
Beiträge: 19
Registriert: Fr 6. Sep 2024, 19:47

Re: Stationäre Einweisung im Rahmen der Behandlung

Beitrag von Roba Š. »

Es kommt darauf an was dein Freund genau für ein Problem hat?
Wenn der Therapeut Eigen-/ oder Fremdgefährdung erkennt und eine Einweisung in die Klinik für angemessen erachtet, muss er das auch sehr gut begründen können, ich denke so einfach ist das nicht.

Was deinen Freund angeht und ohne ihm zu nahe zu treten, gibt es Gründe für die Annahme das der Therapeut ihn Zwangseinweisen will, oder ist es nur seine Wahrnehmung?
Termicas
Beiträge: 68
Registriert: Do 15. Sep 2022, 20:34

Re: Stationäre Einweisung im Rahmen der Behandlung

Beitrag von Termicas »

Ich bin bei dem Thema kein Profi, im Zweifel kann das wohl nur ein Anwalt sagen, aber ich hab das bisher immer so erklärt bekommen.

Man kann nur Menschen zwangseinweisen die eine akute Gefahr für sich oder andere sind. Dafür reicht es nicht einfach unglücklich zu sein.
Aber wenn ein Therapeut zum Beispiel Angst hat, dass der Patient von einer Klippe springt, oder jemanden was antut wenn er aus der Tür geht greift sie zu dem Mittel. Das kann auch sein wenn jemand den Bezug zur Realität verliert. Bei Zwängen weiß derjenige ja aber dass er drüber ist.

Die In der Klinik schauen sich dann als erstes den Menschen an und reden mit ihm. So bald das länger als nur ein paar Stunden ist braucht es meines Wissens auch einen richterlichen Beschluss. Und auch der ist Zeitlich begrenzt beispielsweise auf 72 stunden, dann geht das Procedere von vorne los.
Kliniken wollen Patienten in der Regel auch nicht länger behalten als unbedingt notwendig, weil es zu viele Menschen für zu wenige Plätze gibt.

Was ein Therapeut machen kann (ohne das zu bewerten) ist aber zu sagen "Wenn sie möchten, dass ich mit ihnen zusammen arbeiten, möchte ich, dass sie in eine Klinik gehen".

Generell gilt aber auch das Kliniken eine Hilfe sein können. Die Kliniken sind gar nicht mehr so viel unterschiedlich von normalen Krankenhäusern.
Vielleicht wäre es eine Option sich mal eine am Tag der offenen Tür anzusehen?

Eine stationäre Behandlung kann man auhc ohne Therapeut anfragen. Aber solange es eine Zwangseinweisung bei akuter Gefährdung ist wartet man oft monate. Was ich auch gesehen habe ist , das jemand sich für eine Klinik angemeldet hatten, nach einem Jahr rückmeldung bekam und dann abgesagt hatte, weil die situation sich glücklicherweise verbessert hatte
AndreasK
Beiträge: 4
Registriert: So 1. Sep 2024, 14:35

Re: Stationäre Einweisung im Rahmen der Behandlung

Beitrag von AndreasK »

ich hatte auch angst in betreutes wohnen geschickt zu werden und habe mich deswegen geweigert an einem programm teilzunehmen.
meine therapeutin schwor mir das es nicht so einfach ist jemanden zu entmüdigen und das ganze über das gericht läuft.
solange ich mich noch um mich selbst kümmern kann, sollte das kein problem sein.
meine angst blieb dennoch und ich zog die therapie ohne weitere teilnahmen an einem programm durch.
anfangs habe ich selbst medikamente verweigert, bin aber einen kompromiss mit meiner therapeutin eingegangen den ich auch eingehalten habe.

bei eigen oder fremdgefährdung ist das thema eindeutig... da kommt man schnell unter aufsicht und wird beeurteilt.

mein tipp wäre ein therapeuten wechsel...
wenn man sich dort nicht gut aufgehoben fühlt, bringt alles nichts.
als ich den unterschied erlebte, wurde mir auch endlich geholfen.
ein guter therapeut ist gold wert !!!
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