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Re: GdB30 Klagen?

Verfasst: Mi 21. Aug 2024, 17:38
von moonlight
Glückwunsch, das freut mich :)

Dann dauert es momentan wirklich solange in Bayern, ich warte jetzt schon knapp 5 Monate - auch seit April.
Arbeite auch schon seit 2018 auf den GdB hin. Hab aber bisher maximal 2 Monate auf den Bescheid gewartet.
Hab aber letztens nochmal Unterlagen eingereicht mit AU-Bescheinigungen wegen Anpassungsstörung und den GdB 50 Vorschlag der Psychiaterin.

War denn dein Ausweis beim Bescheid gleich mit dabei oder kommt der gesondert? (deswegen die lange Wartezeit vielleicht).

Ich werde das mal mit meiner RS abklären und den Widerspruch, falls erforderlich, über einen Anwalt machen.
Ich hoffe mit der doch schon mittlerweile deutlichen Vielzahl an Erkrankungen die magische Grenze mal zu knacken.

Ich bin Beamter noch in Vollzeit, als Alleinverdiener mit Familie und Haus bleibt mir nichts übrig - auch wenn ich das kaum irgendwie noch schaffe. Muss aber alles extrem langsam machen (aufgrund der Erkrankungen und nicht den Beruf :D) und verursache momentan einige Fehler, kann aber vieles noch verheimlichen in Bezug mit der Erkrankung. In der Freizeit bin ich dann komplett mit den Zwängen beschäftigt und ein Freundes- und Bekanntenkreis besteht nicht mehr (kann keine Kontakte aufrecht erhalten, bzw. kann mein Handy nicht benutzen), hab auch massive Probleme mit den Zwängen in der Beziehung, die teils fast vor dem Bruch schon öfters stand (Fremdgehen wegen meinen Zwängen, Vernachlässigung etc.). Wenn noch die Arbeit weg fällt, dann wäre die Abwärtsspirale komplett.
Das die sich aber so auf die Arbeitsfähigkeit versteifen ist mir ein Rätsel, soll doch unabhängig davon sein, bzw. lediglich die Gefährdung bereits vorliegen.
Bezüglich VDK hab ich gehört, die nehmen keine Beamten oder sind darauf schlecht zu sprechen.

Ich könnte zwar eine Gleichstellung machen, aber dann mit den offen legen der Erkrankung bin ich meinen Posten sicherlich los...
Daher der GdB 50, dass ich sagen kann ich hab Einschränkungen, deswegen passieren Fehler und kann bestimmte Tätigkeiten einzeln abklären, was ich nicht mehr machen kann.

Eine stationäre Therapie hatte ich noch nicht, will ich auch nicht, da sonst die Frau weg ist.

Re: GdB30 Klagen?

Verfasst: Mi 21. Aug 2024, 19:11
von michael_m
moonlight hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 17:38 Glückwunsch, das freut mich :)
Danke :)
moonlight hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 17:38 War denn dein Ausweis beim Bescheid gleich mit dabei oder kommt der gesondert? (deswegen die lange Wartezeit vielleicht).
Nein: "Den Ausweis übersenden wir mit gesonderter Post."
War schon von der Post-Briefankündigung irritiert, warum ein Brief vom ZBFS an mich direkt adressiert ist, wo es doch aktuell übern VdK geht.
Denke mal, dass das der Brief mit dem Ausweis ist. Komisch ist nämlich auch, dass der vom ZBFS Niederbayern (Landshut) kommt und ich ja in Mittelfranken bin.

Ein Grund für die langen Wartezeiten sind oft auch die Berichtsabfragen. Wenn man die Ärzte/Krankenhäuser etc. angibt, kann das Amt ja mit Erlaubnis dort Arztberichte abfragen. Und bis diese dann wieder darauf antworten etc. Und erst wenn alle geantwortet haben, geht es ja dann zum versorgungsärztlichen Dienst mit den Unterlagen weiter.

Will nur sagen: Das Amt alleine verschleudert da glaube ich nicht die Zeit. Da hängt schon am Antrag glaub ich längerer Prozess mit vielen Akteuren dahinter.
Aber ja, das Warten als Betroffener auf Antwort vom Amt erfordert auch einiges an Kraft...


Ich drücke dir jedenfalls auch die Daumen, dass es bei dir gelingt!

Re: GdB30 Klagen?

Verfasst: Do 22. Aug 2024, 00:37
von Anka
Nabend!
Hey, michael_m...das sind ermutigende Neuigkeiten!freut mich, das es bei geklappt hat und sich die Mühe und Geduld gelohnt zu haben scheinen! :thumbup:

Ich habe heute mal beim DGB nachgefragt,die im Auftrag der verdi von mir die Klage bearbeiten...seit März diesen Jahres...und mir wurde heute mitgeteilt, das ich allerfrühestens Mitte nächsten Jahres- eher Ende 2025 mit nem Termin für einen gutachter bzw dann fürs Gericht rechnen kann...mpf :( ...da plante ich eigentlich meinen zweiten klinikaufenthalt....

...ja,das mit der Arbeitsfähigkeit nervt mich auch und verstehe ich auch nicht wirklich...soll doch eigentlich auch Stärken, um weiter im beschäftigungs-/ Erwerbsleben erhalten zu bleiben...Ich arbeite auch vollzeit und das, bis auf die 3 Monate klinik 2022,durchgehend..und da bin ich froh drüber- das stabilisiert mich und gibt mir eine (für mich total wichtig) tagesstruktur.zu hause bin ich fast ausschließlich mit zwängeln und vermeiden beschäftigt...meine Partnerschaft ist nach 18 Jahre vor 5 Monaten aufgrund der zwänge zerbrochen und das mit den sozialkontakten kann ICH gut verstehen (Handy zu hause nicht nutzen können, dadurch keine Antworten schreiben,was die Menschen nicht immer verstehen/ nachvollziehen können...und dann hab ich heute noch meine Nebenkosten Rechnung 😵 bekommen ...muss knapp1000 Euro nachzahlen (Wasser und heizung- die kann ich, oft nicht bedienen, da ich den regeler nicht anfassen mag/ kann..irgendwie alles verzwickte und ein ehlender kreislauf...
Meine verhaltenstherapie ist auch seit Mai durch mit dem maximum an Stunden. Nun bin ich grad dabei,eine systemische Therapie zu starten(bin mal gespannt) Medikamente nehme ich auch...und auch darüber bin ich irgendwie froh, denn ich hab schon das gefühl, sie beruhigen ein wenig und bremsen das daueraktive kopfkarusel...

Schön hier mal wieder aktiv und in nem austsusch zu sein...!

Drücke euch weiter die Daumen, toitoitoi!

Re: GdB30 Klagen?

Verfasst: Fr 23. Aug 2024, 18:09
von michael_m
Danke Anka.

Drücke dir für den Widerspruch auch die Daumen, auch dass es doch schneller vonstattengeht als gedacht.
Und wünsche dir natürlich auch gesundheitlich alles Gute!

Re: GdB30 Klagen?

Verfasst: So 1. Sep 2024, 17:04
von moonlight
Ich hab meine Medikamente vor vier Wochen abgesetzt, die Zwänge sind soweit immer noch stabil, gleichbleibend wie zur Einnahme.
Allerdings konnte ich mit den Nebenwirkungen nicht mehr leben, ich hatte eine extreme Unruhe in mir und konnte die Beine nicht mehr ruhig halten, ich musste diese ewig anspannen. Deswegen hab ich selbst die Notbremse gezogen, da ich kurz davor war, nicht mehr KFZ fahren zu können. Dazu lag das Intimleben flach, hab einen Hautausschlag bekommen und starke Bronchitis. Das alles bessert sich gerade wieder zusehends.

Zum Versorgungsamt, ich habe mal diese Woche nachgefragt. Als Antwort kam, der medizinische Dienst prüft immer noch. Nicht so schlimm, hab ja Zeit. Aber meine nachgereichten Unterlagen wurden nicht weitergeleitet, nur falls erforderlich. Jetzt ist da aber ein sehr wichtiger Befund dabei, der die Schwerbehinderung durch die Psychiaterin gut begründet und aufgrund der schwere Zwangsstörung einen GdB ab 50 vorschlägt. Das heißt, ich bekomme wahrscheinlich wieder keinen höheren GdB und muss im Widerspruch auf den dort liegenden Befund verweisen. Ich habe jetzt nochmals hingeschrieben, Sie sollen doch den Befund nachreichen.

Re: GdB30 Klagen?

Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 15:34
von moonlight
Heute kam das Schreiben an...

Der Gesundheitszustand hat sich nicht verändert, deswegen wird eine Verschlimmerung abgelehnt und der GdB bleibt bei 30. :?

Die 30 gelten jetzt für folgendes:

Schwere Zwangsstörung mit Anpassungsstörung
Chronisches Fatigue Syndrom und Belastungsintoleranz
Schweres Post-Covid-Syndrom
Schlaf-Apnoe-Syndrom
Restless-Legs-Syndrom
Einschränkung der Fingerfunktion
Bandscheibenschäden
Chronische Schmerzen im Brustkorb
Einschränkung Lungenfunktion
Einschränkung Herzfunktion und diastolischer Bluthochdruck
Hashimoto

Wenn ich gerade nicht so geschockt wäre, würde ich ja darüber fast schon Lachen. Laut Befund der Psychiaterin bestehen schwere Einschränkungen im sozialen Bereich und in der Familie und Sie schlägt einen Mindest-GdB von 50 vor.

Wie ist jetzt das Vorgehen? Ich muss nun einen vorläufigen Widerspruch einlegen und die Akte anfordern.
Übernimmt den Widerspruch bereits ein Anwalt mit vorhandener Rechtsschutz?
Wie hat Ihr einen Anwalt gefunden?

Danke und Liebe Grüße

Re: GdB30 Klagen?

Verfasst: Sa 7. Sep 2024, 15:12
von michael_m
Oh weh. :(

Ich vermute stark, dass ein Anwalt auch den Widerspruch übernehmen würde.
An deiner Stelle würde ich mich aber an meinen Rechtsschutz melden und da bzgl. Kostenübernahme klären und auch ggf. bzgl. Kontaktdaten möglicher Anwälte.

Den fristwahrenden Widerspruch (heißt das so?) kann dann der Anwalt einlegen. Vorausgesetzt, du lässt nicht zu viel Zeit verstreichen. Wenn ich mich nicht täusche, hast du 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch. Das muss aber auch im Bescheid erwähnt sein.

Drücke dir die Daumen - alles Gute!