Hallo,
ich habe mich bisher nicht mit dem Thema GdB beschäftigt, da ich (freiwillig) in Teilzeit arbeiten und bisher nie von Kollegen oder Vorgesetzten irgenwelche Hinweise etc. bekommen habe, meine Aufgaben nicht zufriedenstellend erfüllt zu haben, eher das Gegenteil. Dennoch haben mich meine Zwänge immer wieder auch stark im Beruf beeinflußt - nur konnte ich das irgendwie verbergen. Dass mein Privatleben auch von Zwängen und Zwangsgedanken geprägt ist, habe ich gar nicht im Hinblick auf einen Antrag auf Behinderung berücksichtigt. Da sich nun mein Berufsleben langsam dem Ende nähert und sich auch hier neue Aufgaben bis dahin ergeben, die mir Sorgen bereiten, mache ich mir nun jedoch Gedanken, doch Richtung Antrag auf GdB50%. Ich bin über die letzten 18 Jahre bei mehreren Therapeuten gewesen (und aktuell auch) und nehme seit dieser Zeit auch (bis auf wenige Monate) SSRIs. In einer Klinik war ich bisher nicht und schließe es definitiv für mich auch weiterhin aus.
Ich habe gelesen, dass der Bericht (m)eines Psychiaters den Hauptfokus auf den täglichen Einschränkungen haben sollte, die ich konkret habe bzw. unter denen ich leide. Bei den kurzen Termine, die ich bei meinen beiden bisherigen Psychiater der letsten 12 Jahre immer hatte, wurde das allerdings nie in der hierfür erforderlichen Ausführlichkeit besprochen. Eigentlich haben die nur die Diagnose des Vorgängers übernommen.
Scheinbar ist der Start des Prozesses der Beantragung essentiell für den weiteren Verlauf. Daher möchte ich den möglichst gut vorbereiten.
Doch die erste Frage ist die: Macht ein Antrag auf GdB 50% überhaupt Sinn, ohne dass man mind. einen Klinikaufenthalt hatte bzw. gibt es hier welche, die GdB 50% ohne bekommen haben?
Grüße
KaKop
GdB 50% - mind. ein Klinikaufenthalt?
Re: GdB 50% - mind. ein Klinikaufenthalt?
Hallo KaKop!
Hallo im Forum !
Du kannst ohne einen Besuch in einer Klinik einen GDB 50 ( ohne % ) beantragen.
Ich selber habe den GDB50.
Entscheident für die Bewilligung des GDB ist immer die Auswirkung des Zwangs auf "deine Fähigkeit am öffentlichen Leben teil zu haben" das gilt vor allem auf für deine Tätigkeit. Es spielt keine Rolle wie lange du diese schlimme Krankheit schon hattest. Es geht "nur" um dein aktuelles Befinden.
Sicherlich ist es sehr nützlich einen erfahren Therapeuten zu haben der deine Zwänge beurteilen kann.
Meine Erfahrung ist folgende.
Die Versorgungsämter bewilligen sehr leicht einen GDB30 bzw. 40. Dieser hat allerdings kaum Nutzen. Man wird bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Das gilt zumindest im öffentlichen Dienst. Wurde bei selber so angewendet.
Weitere Vorteile wie z.B. besseren Kündigungs-Schutz und mehr Urlaubstage gelten erst ab GDB50.
Dies erteilen - meiner Erfahrung nach - die Ämter sehr ungern.
Ich habe sei 2003 Zwänge. Ich habe glaube ich 2009 den ersten Antrag auf GDB gestellt. Dort wurde mir Problemlos ein GDB 30 anerkannt.
Dann habe ich viel später noch mal einen Versuch auf Höherstufung gemacht wo mir GDB 40 bestätigt wurde. Als ich dann eine Festanstellung mit 8h/Tag hatte und meine Zwänge dort deutlich mich behinderten - was ich allerdings schon beim Einstellungsgespräch erwähnt hatte - wollte ich endlich den GDB 50 beantragen.
Das wurde abgelehnt. U.A. mit der Begründung dass ich ja schon sehr gut geschützt wäre im öffentlichen Dienst.
Eine Klage dagegen wurde abgewiesen.
Da ich im Büro unter Druck geraten war und mir ein Aufenthalt in einer Klinik nahegelegt wurde - was ich tat - hab ich dann ca. 2019 noch einen Antrag auf GDB 50 gestellt. Diesmal mit einem Anwalt.
Dieses Verfahren dauerte über ein Jahr. Am Ende hat meine Anwältin (die einen höheren GDB beantragt hatte) den GDB 50 aber durchgesetzt.
Das kostete mich ca. 1000 Euro.
Da ich gut genug verdiene ist dies kein Problem gewesen.
Fazit. Meiner bescheidenen Meinung nach ist die Beantragung eines GDB über 40 sehr schwer bei Zwangskrankten.
Ich habe da "schon merkwürdige Dinge" gehört über die Behörden.
Das größte problem ist dabei dass die Therapeuten / Ärzt nicht das Fach-Beamtendeusch kennen, was die Ämter nur vestehen.
Da gibt es bestimmte "magische" Worte die man erwähnen muss und bestimmte Zahlen. Damit gelingt ein Antrag dann.
Es ist sehr frustrierend für einen Leidtragenden so verkannt zu werden. Denn ich nehme mit meinen Zwänge so gut wie gar nicht am öffentlichen Leben teil.
Gerade das Fahren von A nach B mit öffentlichen VM aber auch Fahrrad fahren fällt mir sehr schwer. Besuche keine Orte wo viele Menschen sind.
Etc. Gehe nie ins Kino oder Theater. Verreise so gut wie nie. Habe hier keine echten Freunde. Somit lebt man sehr isoliert. Wie viele von Euch sicher wissen.
Doch das ist den Ämtern "Schnuppe".
Im Büro habe ich somit aber deutlich meine Wahrnehmung verbessert, als ernst zu nehmende, behinderte (seelisch) Person. Zuvor habe ich in den Augen einiger Leute dort als gesunde Person mit "Macken" gegolten. Und somit wurde von mir die selbe Leistung erwartet, wie von dem nicht kranken Mitarbeiter.
Dieser Schritt ist sicher für viele Leute schwer. Und ich wollte davon lange nichts wissen. Aber wieso eigentlch.
Niemand fragt mich nach meinem GDB und ich muss davon niemand erzählen. Diese Zahl spielt in meinem Leben eigentlich gar keine Rolle. Aber die Vorgesetzten wissen Bescheid und das ist das was ich wollte.
Es ging mir dabei auch gar nicht um den Urlaub etc. sondern alleinig um die Anerkennung dieser schweren Einschränkung in allen Bereichen des Lebens.
Ich hoffe du hast Erfolg mit deinem Antrag und ich konnte Dir etwas helfen.

LG Tim
ps: Entschuldigung für die Tippfehler. Tippen fällt mir eben so sehr schwer wegen den Zwängen
Hallo im Forum !

Du kannst ohne einen Besuch in einer Klinik einen GDB 50 ( ohne % ) beantragen.
Ich selber habe den GDB50.
Entscheident für die Bewilligung des GDB ist immer die Auswirkung des Zwangs auf "deine Fähigkeit am öffentlichen Leben teil zu haben" das gilt vor allem auf für deine Tätigkeit. Es spielt keine Rolle wie lange du diese schlimme Krankheit schon hattest. Es geht "nur" um dein aktuelles Befinden.
Sicherlich ist es sehr nützlich einen erfahren Therapeuten zu haben der deine Zwänge beurteilen kann.
Meine Erfahrung ist folgende.
Die Versorgungsämter bewilligen sehr leicht einen GDB30 bzw. 40. Dieser hat allerdings kaum Nutzen. Man wird bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Das gilt zumindest im öffentlichen Dienst. Wurde bei selber so angewendet.
Weitere Vorteile wie z.B. besseren Kündigungs-Schutz und mehr Urlaubstage gelten erst ab GDB50.
Dies erteilen - meiner Erfahrung nach - die Ämter sehr ungern.
Ich habe sei 2003 Zwänge. Ich habe glaube ich 2009 den ersten Antrag auf GDB gestellt. Dort wurde mir Problemlos ein GDB 30 anerkannt.
Dann habe ich viel später noch mal einen Versuch auf Höherstufung gemacht wo mir GDB 40 bestätigt wurde. Als ich dann eine Festanstellung mit 8h/Tag hatte und meine Zwänge dort deutlich mich behinderten - was ich allerdings schon beim Einstellungsgespräch erwähnt hatte - wollte ich endlich den GDB 50 beantragen.
Das wurde abgelehnt. U.A. mit der Begründung dass ich ja schon sehr gut geschützt wäre im öffentlichen Dienst.
Eine Klage dagegen wurde abgewiesen.
Da ich im Büro unter Druck geraten war und mir ein Aufenthalt in einer Klinik nahegelegt wurde - was ich tat - hab ich dann ca. 2019 noch einen Antrag auf GDB 50 gestellt. Diesmal mit einem Anwalt.
Dieses Verfahren dauerte über ein Jahr. Am Ende hat meine Anwältin (die einen höheren GDB beantragt hatte) den GDB 50 aber durchgesetzt.
Das kostete mich ca. 1000 Euro.
Da ich gut genug verdiene ist dies kein Problem gewesen.
Fazit. Meiner bescheidenen Meinung nach ist die Beantragung eines GDB über 40 sehr schwer bei Zwangskrankten.
Ich habe da "schon merkwürdige Dinge" gehört über die Behörden.
Das größte problem ist dabei dass die Therapeuten / Ärzt nicht das Fach-Beamtendeusch kennen, was die Ämter nur vestehen.
Da gibt es bestimmte "magische" Worte die man erwähnen muss und bestimmte Zahlen. Damit gelingt ein Antrag dann.
Es ist sehr frustrierend für einen Leidtragenden so verkannt zu werden. Denn ich nehme mit meinen Zwänge so gut wie gar nicht am öffentlichen Leben teil.
Gerade das Fahren von A nach B mit öffentlichen VM aber auch Fahrrad fahren fällt mir sehr schwer. Besuche keine Orte wo viele Menschen sind.
Etc. Gehe nie ins Kino oder Theater. Verreise so gut wie nie. Habe hier keine echten Freunde. Somit lebt man sehr isoliert. Wie viele von Euch sicher wissen.
Doch das ist den Ämtern "Schnuppe".
Im Büro habe ich somit aber deutlich meine Wahrnehmung verbessert, als ernst zu nehmende, behinderte (seelisch) Person. Zuvor habe ich in den Augen einiger Leute dort als gesunde Person mit "Macken" gegolten. Und somit wurde von mir die selbe Leistung erwartet, wie von dem nicht kranken Mitarbeiter.
Dieser Schritt ist sicher für viele Leute schwer. Und ich wollte davon lange nichts wissen. Aber wieso eigentlch.
Niemand fragt mich nach meinem GDB und ich muss davon niemand erzählen. Diese Zahl spielt in meinem Leben eigentlich gar keine Rolle. Aber die Vorgesetzten wissen Bescheid und das ist das was ich wollte.
Es ging mir dabei auch gar nicht um den Urlaub etc. sondern alleinig um die Anerkennung dieser schweren Einschränkung in allen Bereichen des Lebens.
Ich hoffe du hast Erfolg mit deinem Antrag und ich konnte Dir etwas helfen.

LG Tim
ps: Entschuldigung für die Tippfehler. Tippen fällt mir eben so sehr schwer wegen den Zwängen
Re: GdB 50% - mind. ein Klinikaufenthalt?
Hallo,
Danke Dir - Tim. Ich hab auch mal mit rinem Anwalt telefoniert, der sich auf so was spezialisiert hat. Ich dachte, wenn ich alles an Unterlagen gleich mitschicke (Infos der Krankenkasse), Bericht meiner Psychotherapeutin usw., in der Hoffmung da schon weit zu kommen. Doch auch er meinte, die Vergangenheit zählt da recht wenig und um GdB 50 zu bekommen, wirds bei mir nicht ohne Sozialgericht gehen. Gut wäre noch ein körperliches Problem - z.B. Rücken, was ich nicht habe. War alles etwas ernüchternd und ich muss überlegen, ob ich diesen Weg tatsächlich beschreiten will.
Grüße
Kakop
Danke Dir - Tim. Ich hab auch mal mit rinem Anwalt telefoniert, der sich auf so was spezialisiert hat. Ich dachte, wenn ich alles an Unterlagen gleich mitschicke (Infos der Krankenkasse), Bericht meiner Psychotherapeutin usw., in der Hoffmung da schon weit zu kommen. Doch auch er meinte, die Vergangenheit zählt da recht wenig und um GdB 50 zu bekommen, wirds bei mir nicht ohne Sozialgericht gehen. Gut wäre noch ein körperliches Problem - z.B. Rücken, was ich nicht habe. War alles etwas ernüchternd und ich muss überlegen, ob ich diesen Weg tatsächlich beschreiten will.
Grüße
Kakop
Re: GdB 50% - mind. ein Klinikaufenthalt?
Hallo KaKop.
Die Situation ist wirklich ernüchternd.
Würde mir da mehr Kompetenz von den Ämtern wünschen. Sicher sind da wohl Zwangskranke nicht gerade
das wichtigste Thema.
naja man muss sich eben dafür einsetzen.
(wenn man das kann)
Ich habe keine physischen Probleme und wie gesagt habe den GDB bekommen.
Das Problem ist - und das ist das fiese - oft das Geld.
Jemand der 1000 Euro nicht zahlen kann hat "eben Pech" gehabt.
Das finde ich unzumutbar.
Alles gute Dir!
Tim
Die Situation ist wirklich ernüchternd.
Würde mir da mehr Kompetenz von den Ämtern wünschen. Sicher sind da wohl Zwangskranke nicht gerade
das wichtigste Thema.
naja man muss sich eben dafür einsetzen.
(wenn man das kann)
Ich habe keine physischen Probleme und wie gesagt habe den GDB bekommen.
Das Problem ist - und das ist das fiese - oft das Geld.
Jemand der 1000 Euro nicht zahlen kann hat "eben Pech" gehabt.
Das finde ich unzumutbar.
Alles gute Dir!
Tim
Re: GdB 50% - mind. ein Klinikaufenthalt?
Hi!
Also ich kann dazu nur sagen, dass ich meinen Psychiater gebeten hatte einen Bericht zu schreiben und ich direkt 50% bekommen habe. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keinen stationären Aufenthalt, aber 2x teilstationär. Bei dem Arzt war ich zu dem Zeitpunkt aber auch schon ca. 15 Jahre in Behandlung und er weiß alles über meine Beschwerden. Beim zweiten Mal Tagesklinik war er auch Stationsarzt.
Wie repräsentativ das ist, kann ich nicht beurteilen. Ich war selbst überrascht, dass ich direkt 50% bekommen habe.
Also ich kann dazu nur sagen, dass ich meinen Psychiater gebeten hatte einen Bericht zu schreiben und ich direkt 50% bekommen habe. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keinen stationären Aufenthalt, aber 2x teilstationär. Bei dem Arzt war ich zu dem Zeitpunkt aber auch schon ca. 15 Jahre in Behandlung und er weiß alles über meine Beschwerden. Beim zweiten Mal Tagesklinik war er auch Stationsarzt.
Wie repräsentativ das ist, kann ich nicht beurteilen. Ich war selbst überrascht, dass ich direkt 50% bekommen habe.
Re: GdB 50% - mind. ein Klinikaufenthalt?
Hallo Guessel,
wenn Dich Dein Psychiater “so gut kennt” und dann noch seinen Bericht darauf basierend abfaßt, kann ich mir das schon vorstellen. Bei meinem bin ich seit knapp 1 1/2 Jahren, davor schon 12 Jahre in ner anderen Praxis. Doch das sind immer nur Momentaufnahmen und so ein Termin ist ja auch nicht lange. Will das nächste mal mit ihm sprechen, ob er neben Zwänge auch GAD oder PTBS angeben würde, damit sich das deckt mit dem, was ich in den Antrag schreibe. Für mehr Kontext wäre ich dankbar, doch damit rechne ich nicht. Meine Heilpraktikerin für Psychotherapie würde auch was schreiben, doch ob das Gehör findet?
Grüße
Oliver
wenn Dich Dein Psychiater “so gut kennt” und dann noch seinen Bericht darauf basierend abfaßt, kann ich mir das schon vorstellen. Bei meinem bin ich seit knapp 1 1/2 Jahren, davor schon 12 Jahre in ner anderen Praxis. Doch das sind immer nur Momentaufnahmen und so ein Termin ist ja auch nicht lange. Will das nächste mal mit ihm sprechen, ob er neben Zwänge auch GAD oder PTBS angeben würde, damit sich das deckt mit dem, was ich in den Antrag schreibe. Für mehr Kontext wäre ich dankbar, doch damit rechne ich nicht. Meine Heilpraktikerin für Psychotherapie würde auch was schreiben, doch ob das Gehör findet?
Grüße
Oliver